RingConn Gen 2 Air Geschenkkarte – Einlösebedingungen
Zuletzt aktualisiert: 1. Juni 2026
DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN AUF EINEN BLICK
• RingConn bietet ausschließlich Dienstleistungen für die Einlöseplattform an; der Verkaufsvertrag für die Geschenkkarte besteht zwischen dem Käufer und dem B2B-Channel-Partner.
• Alle Angelegenheiten bezüglich Rückerstattung, Rückgabe und Kundendienst für die Geschenkkarte selbst sind an den ursprünglichen Channel-Partner zu richten.
• Der Empfänger stimmt der Übermittlung persönlicher Daten an RingConn ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung zu.
• Einlösecodes werden vom Channel-Partner bereitgestellt; RingConn führt lediglich eine technische Überprüfung durch und übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Codes.
• Die End-of-Life-Richtlinie gilt für Gen 2 Air gemäß Abschnitt 19 der AGB; der Empfänger erkennt die Annahme der anwendbaren Lebenszykluszeiten an.
1. Definitionen
„Geschenkkarte“: Das RingConn Gen 2 Air Geschenkkartenpaket, das typischerweise ein (1) Größen-Kit und eine (1) Einlösekarte enthält, die über autorisierte B2B-Channel-Partner verkauft werden.
„B2B-Channel-Partner“: Der autorisierte Wiederverkäufer, Distributor oder die Geschäftseinheit, von dem/der der Käufer die Geschenkkarte erworben hat.
„Einlösekarte“: Die physische Karte, die im Geschenkkartenpaket enthalten ist und einen eindeutigen Einlösecode (QR-Code) und eine Seriennummer enthält.
„Käufer“: Die Einzelperson oder das Unternehmen, das die Geschenkkarte vom B2B-Channel-Partner erworben hat.
„Empfänger“: Die Einzelperson, die die Geschenkkarte erhält und die Einlöseanfrage auf ringconn.com einreicht.
„Einlösezeitraum“: Fünf (5) Jahre ab dem Datum, an dem der Käufer die Geschenkkarte vom B2B-Channel-Partner erhält, es sei denn, ein längerer Zeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Channel-Partner darf keinen Einlösezeitraum festlegen, der kürzer ist als der gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeitraum in der jeweiligen Gerichtsbarkeit des Verkaufs.
2. Wichtiger Haftungsausschluss
NUR PLATTFORMDIENSTLEISTUNG
RINGCONN IST NICHT DER VERKÄUFER DER GESCHENKKARTE. Die Geschenkkarte wurde von einem autorisierten B2B-Channel-Partner erworben. Die Rolle von RingConn beschränkt sich auf die Bereitstellung der technischen Plattform für die Einlösung und die Erfüllung der Einlöseanfrage durch die Lieferung des Smart-Ring-Produkts.
(1) Der Kaufvertrag für die Geschenkkarte besteht zwischen dem Käufer und dem B2B-Channel-Partner.
(2) Alle Streitigkeiten bezüglich des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen oder des Inhalts des Geschenkkartenpakets müssen direkt mit dem B2B-Channel-Partner geklärt werden.
(3) Rückerstattungsanfragen für die Geschenkkarte müssen gemäß deren Rückerstattungsrichtlinien direkt an den B2B-Channel-Partner gerichtet werden.
(4) RingConn bearbeitet unter keinen Umständen Rückerstattungen für über B2B-Kanäle gekaufte Geschenkkarten.
(5) RingConn haftet nicht für Verluste, die sich aus der Nichteinhaltung der Produktlebenszyklusinformationen durch den Channel-Partner ergeben.
3. Berechtigung
(1) Der Empfänger muss mindestens 18 Jahre alt sein oder das in seinem Wohnsitzland geltende Volljährigkeitsalter erreicht haben.
(2) Der Empfänger erkennt an, dass die Geschenkkarte von einem autorisierten B2B-Channel-Partner erworben wurde und dass RingConn lediglich Dienstleistungen zur Einlösungsabwicklung erbringt.
(3) Jede Einlösekarte kann nur einmal eingelöst werden. Der Einlösecode wird nach erfolgreicher Einlösung sofort ungültig.
(4) Der Empfänger muss den Größenbestimmungsprozess mit dem beigefügten Größen-Kit abgeschlossen haben, bevor er die Einlöseanfrage stellt.
(5) Die Einlösung ist auf einen (1) Ring pro Einlösekarte beschränkt.
(6) Die Einlösekarte muss innerhalb des Einlösezeitraums eingelöst werden.
4. Hinweis zur Datenverarbeitung
DSGVO / CCPA COMPLIANCE
Der Einlöseprozess erfordert die Erfassung und Verarbeitung der folgenden Informationen:
• Kontaktinformationen: E-Mail-Adresse, Lieferadresse und Name des Empfängers (für die Auftragsabwicklung).
• Einlöse-Anmeldeinformationen: Einlösecode und Seriennummer (zur Überprüfung der Berechtigung und Abrechnung des B2B-Channel-Partners).
• Produktpräferenzen: Ringfarbe und Größenwahl (zur Produktpersonalisierung).
• Kanalzuordnungsdaten: B2B-Channel-Partner-Identifikator (falls im Einlösecode eingebettet) für Partnerprovisionen und Abrechnungszwecke.
Diese Informationen werden gemäß der RingConn-Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Durch das Absenden einer Einlöseanfrage stimmen Sie dieser Verarbeitung zu.
Für Nutzer im EWR/UK: Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse) für die Abrechnung des Channel-Partners.
Für Einwohner Kaliforniens: Persönliche Informationen werden gemäß dem CCPA/CPRA verarbeitet. RingConn verkauft oder teilt keine Einlösedaten für zielgerichtete Werbezwecke.
5. Einlöseprozess
(1) Der Empfänger besucht die dafür vorgesehene Gen 2 Air Einlöseseite auf ringconn.com, indem er den QR-Code auf der Einlösekarte scannt oder die angegebene URL eingibt.
(2) Der Empfänger gibt Folgendes ein: (a) den Einlösecode; (b) die Seriennummer; (c) eine gültige E-Mail-Adresse; (d) die bevorzugte Ringfarbe und -größe aus den verfügbaren Gen 2 Air Optionen.
(3) Nach dem Absenden wird der Empfänger zu einer Checkout-Seite weitergeleitet, um die Versandinformationen anzugeben. Es ist keine Zahlung erforderlich. Die Auftragsvalidierung erfolgt ausschließlich durch Überprüfung des EinlöseCodes und der Seriennummer.
(4) Nach erfolgreicher Überprüfung erstellt RingConn einen Produktauftrag und sendet eine Auftragsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
(5) Die Geschenkkarte gilt nach Auftragsbestätigung als vollständig verbraucht.
(6) RingConn behält sich das Recht vor, Einlöseanfragen abzulehnen oder zu stornieren, wenn der Einlösecode ungültig, abgelaufen, bereits verwendet oder mit betrügerischen Aktivitäten verbunden ist.
Abschnitt 5.1 – Art des Einlöseauftrags
Der Empfänger bestätigt und stimmt zu, dass:
(1) Die Nullwert-Kasse während der Einlösung lediglich ein Abwicklungsprozess für die Geschenkkarte ist, die zuvor vom Käufer vom B2B-Channel-Partner gekauft wurde.
(2) Zum Zeitpunkt der Einlösung kein neuer Kaufvertrag zwischen dem Empfänger und RingConn geschlossen wird.
(3) Die Einlösung die Ausübung des Rechts des Käufers darstellt, das in der Geschenkkarte verkörperte Produkt zu erhalten.
(4) Sobald der Einlösecode validiert und der Ringauftrag bestätigt wurde, ist die Geschenkkarte vollständig verbraucht und die zugrunde liegende Kauftransaktion zwischen dem Käufer und dem B2B-Channel-Partner gilt als abgeschlossen.
(5) Für Verbraucher im EWR und im Vereinigten Königreich: Die Einlösung der Geschenkkarte stellt die sofortige Erfüllung eines Vertrags über die Lieferung personalisierter Waren dar (spezifische Farbe und Größe, die vom Empfänger ausgewählt wurden). Gemäß Artikel 16 Buchstabe c der EU-Verbraucherrechterichtlinie und Abschnitt 28 Absatz 1 Buchstabe b des UK Consumer Rights Act 2015 gilt das Widerrufsrecht für solche Verträge nicht.
6. Versand & Lieferung
Standardversand ist für die Lieferung an unterstützte Ziele ohne zusätzliche Kosten enthalten.
Lieferzeiten sind lediglich Schätzungen. RingConn ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch Zoll, Spediteure oder Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.
Das Verlustrisiko und das Eigentum gehen mit der Lieferung an den Spediteur auf den Empfänger über.
Der Empfänger ist verantwortlich für die Bereitstellung korrekter und vollständiger Versandinformationen.
7. Rückgabe, Umtausch & Rückerstattungen
7.1 Größen- und Farbumtausch
Ein einmaliger Größen- und Farbumtausch kann innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung beantragt werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Gen 2 Air Größe und Farbe. Der Originalring muss in unbenutztem Zustand zurückgegeben werden (bedeutet: keine physische Abnutzung, kein APP-Aktivierungsdatensatz und mit vollständiger Originalverpackung und Zubehör).
7.2 Defekte Produkte
(1) Herstellungsfehler müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung gemeldet werden, um eine Ersatzprüfung zu ermöglichen, vorbehaltlich der Gen 2 Air Garantiebestimmungen von RingConn.
7.3 B2B-Kanal-Rücksendungen & Rückerstattungen
(1) Rücksendungen und Rückerstattungsanfragen für Geschenkkarten müssen über den ursprünglichen B2B-Channel-Partner gemäß dessen Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinien bearbeitet werden.
(2) Auf Anfrage des B2B-Channel-Partners überprüft RingConn, ob der Einlösecode verwendet wurde, um die Rückgabebewertung des Channel-Partners zu unterstützen.
(3) Wenn der Code UNBENUTZT ist: Der Channel-Partner kann eine Deaktivierung des EinlöseCodes und eine Rücksendegenehmigung (RMA) von RingConn beantragen. RingConn behält sich das Recht vor, solche Anfragen anzunehmen oder abzulehnen.
(4) Wenn der Code VERWENDET wurde: Eine Rückerstattung oder Rückgabe der Geschenkkarte ist nicht gestattet. Produktgarantieansprüche müssen dem Fehlerprozess in Abschnitt 7.3 folgen.
(5) RingConn stellt unter keinen Umständen Rückerstattungen für Geschenkkarten, die über B2B-Kanäle gekauft wurden, direkt an Endbenutzer aus.
7.4 Nach der Einlösung
(1) Sobald eine Einlösekarte eingelöst und der Ringauftrag bestätigt wurde, gilt die Geschenkkarte als vollständig verbraucht.
(2) Eine Stornierung, Rückerstattung oder Rückgabe der Geschenkkarte ist nach der Einlösung nicht gestattet, außer dem einmaligen Größentausch, der ausdrücklich in Abschnitt 8.1 vorgesehen ist.
8. End-of-Life-Hinweis
WICHTIGER HINWEIS
Der RingConn Gen 2 Air Smart Ring unterliegt der End-of-Life (EOL)-Richtlinie gemäß Abschnitt 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wichtige Punkte:
• Verkaufsende (EOM): RingConn wird mindestens 6 Monate im Voraus informieren, bevor keine neuen Bestellungen mehr angenommen werden.
• Ende des vollen Service (EOFS): Innerhalb eines Jahres nach EOM können neue Serviceverträge abgeschlossen werden.
• Ende des Service und Supports (EOS): Alle Dienste werden 5 Jahre nach dem EOM-Datum eingestellt.
Durch das Einlösen dieser Geschenkkarte bestätigen Sie, dass Sie über den Produktlebenszyklusstatus informiert wurden und die damit verbundenen Zeitpläne akzeptieren (die von RingConn von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können; RingConn behält sich das Recht vor, solche Zeitpläne je nach den tatsächlichen Umständen anzupassen). Ihr B2B-Channel-Partner ist verpflichtet, Ihnen aktuelle Lebenszyklusinformationen zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Gen 2 Air Smart Ring während der Gültigkeitsdauer der Geschenkkarte das End-of-Sale (EOM) erreichen, wird RingConn die Einlösungen gemäß dem EOL-Supportzeitplan der Richtlinie honorieren oder ein vergleichbares alternatives Produkt ohne zusätzliche Kosten anbieten.
9. Regeln für Einlösecodes
(1) Einlösecodes werden von RingConn an den B2B-Channel-Partner bereitgestellt. RingConn führt lediglich eine technische Überprüfung durch.
(2) RingConn übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene oder unsachgemäß verteilte Einlösecodes. Solche Angelegenheiten müssen mit dem B2B-Channel-Partner geklärt werden.
(3) Jeder Einlösungscode ist einzigartig, einmalig verwendbar und nach der Einlösung nicht übertragbar.
(4) Der Einlösungscode kann VOR der Einlösung an eine andere Person übertragen werden.
(5) Erfolgt eine Rückerstattung für einen ungenutzten Code über den Vertriebspartner, wird der Code dauerhaft deaktiviert und kann nicht reaktiviert werden.
(6) Physische Geschenkkarten müssen in einer manipulationssicheren Verpackung geliefert werden, die den Einlösungscode bis zum Öffnen verbirgt. Wenn Sie eine Karte mit einem freiliegenden oder sichtbaren Einlösungscode erhalten, wenden Sie sich bitte sofort an Ihren B2B-Vertriebspartner und fahren Sie nicht mit der Einlösung fort.
(7) Die Geschenkkarte ist nur zur einmaligen Verwendung bestimmt und muss vollständig für eine (1) Bestellung eingelöst werden. Es gibt keine Teileinlösung, kein Kontoguthaben und keine Barauszahlung. Nicht genutzte Teile des Geschenkkartenwerts können nicht erstattet oder übertragen werden.
10. Haftungsbeschränkung
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON RINGCONN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER EINLÖSUNG VON GESCHENKKARTEN ERGIBT, NICHT DEN URSPRÜNGLICHEN KAUFPREIS, DER AN DEN B2B-KANALPARTNER GEZAHLT WURDE. RINGCONN HAFTET NICHT FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN.
RINGCONN SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEDE HAFTUNG FÜR HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN DES B2B-KANALPARTNERS AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF: FALSCHDARSTELLUNG VON PRODUKTMERKMALEN, PREISSTREITIGKEITEN, NICHTOFFENLEGUNG VON PRODUKTLEBENSZYKLUSINFORMATIONEN, VERLETZUNG DES KAUFVERTRAGES ODER JEDES ANDERE VERHALTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF DER GESCHENKKARTE.
11. Änderungen
RingConn behält sich das Recht vor, diese Einlösungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit der Veröffentlichung auf der Einlösungsseite in Kraft.
12. Anwendbares Recht
Diese Einlösungsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Sonderverwaltungszone Hongkong.
13. Kontakt
Für Fragen zur Einlösung: cs@ringconn.com
Für Fragen zum Kauf: Bitte wenden Sie sich an Ihren ursprünglichen B2B-Vertriebspartner.