RingConn Gen 2 Air Geschenkkarte – Einlösebedingungen
Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026
DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN AUF EINEN BLICK
• RingConn bietet nur Einlöseplattformdienste an; der Verkaufsvertrag für die Geschenkkarte besteht zwischen dem Käufer und dem B2B-Channel-Partner.
• Alle Erstattungs-, Rückgabe- und After-Sales-Angelegenheiten für die Geschenkkarte selbst sind an den ursprünglichen Channel-Partner zu richten.
• Der Empfänger stimmt der Übermittlung personenbezogener Daten an RingConn ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung zu.
• Die Einlösecodes werden vom Channel-Partner bereitgestellt; RingConn führt lediglich eine technische Überprüfung durch und übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Codes.
• RingConn übernimmt keine Haftung für das Verkaufsverhalten des Channel-Partners, einschließlich falscher Werbung, Preisstreitigkeiten oder Verletzung des Kaufvertrags.
• Die End-of-Life-Richtlinie gilt für Gen 2 Air gemäß Abschnitt 19 der AGB; der Empfänger bestätigt die Annahme der geltenden Lebenszyklus-Zeitpläne.
Definitionen
"Geschenkkarte": Das RingConn Gen 2 Air Geschenkkartenpaket, das typischerweise ein (1) Größenanpassungs-Kit und eine (1) Einlösekarte enthält, wird über autorisierte B2B-Channel-Partner verkauft.
"B2B-Channel-Partner": Der autorisierte Wiederverkäufer, Distributor oder die Geschäftseinheit, von dem/der der Käufer die Geschenkkarte erworben hat.
"Einlösekarte": Die physische Karte, die im Geschenkkartenpaket enthalten ist und einen einzigartigen Einlösecode (QR-Code) und eine Seriennummer enthält.
"Käufer": Die natürliche oder juristische Person, die die Geschenkkarte vom B2B-Channel-Partner erworben hat.
"Empfänger": Die Person, die die Geschenkkarte erhält und die Einlöseanfrage auf de.ringconn.com einreicht.
"Einlösefrist": Fünf (5) Jahre ab dem Datum, an dem der Käufer die Geschenkkarte vom B2B-Channel-Partner erhält, es sei denn, eine längere Frist ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Channel-Partner darf keine kürzere Einlösefrist festlegen als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist in der Gerichtsbarkeit des Verkaufs.
Wichtiger Haftungsausschluss
NUR PLATTFORMDIENSTLEISTUNG
RINGCONN IST NICHT DER VERKÄUFER DER GESCHENKKARTE. Die Geschenkkarte wurde von einem autorisierten B2B-Channel-Partner erworben. Die Rolle von RingConn beschränkt sich auf die Bereitstellung der technischen Plattform für die Einlösung und die Erfüllung der Einlöseanfrage durch die Lieferung des Smart-Ring-Produkts.
(1) Der Kaufvertrag für die Geschenkkarte besteht zwischen dem Käufer und dem B2B-Channel-Partner.
(2) Alle Streitigkeiten bezüglich des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen oder des Inhalts des Geschenkkartenpakets müssen direkt mit dem B2B-Channel-Partner geklärt werden.
(3) Rückerstattungsanträge für die Geschenkkarte müssen gemäß deren Rückerstattungsrichtlinie an den B2B-Channel-Partner gerichtet werden.
(4) RingConn bearbeitet unter keinen Umständen Rückerstattungen für über B2B-Kanäle gekaufte Geschenkkarten.
(5) RingConn haftet nicht für Verluste, die aus der Versäumnis des Channel-Partners entstehen, Endnutzer über Produktlebenszyklusinformationen zu informieren.
(6) EWR- und UK-Konformität: Der B2B-Channel-Partner ist allein verantwortlich für die Einhaltung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU), des UK Consumer Rights Act 2015 und aller anwendbaren lokalen Verbraucherschutzgesetze in der Gerichtsbarkeit des Verkaufs. Der Channel-Partner stellt sicher, dass die Geschenkkarte in manipulationssicherer Verpackung mit einem durch eine Rubbelschicht verdeckten Einlösecode bereitgestellt wird und dass der Käufer vor dem Kauf darüber informiert wird, dass das Entfernen der Rubbelschicht eine Entsiegelung des Produkts darstellt und das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß Artikel 16(e) der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie erlischt. RingConn wird dem Channel-Partner angemessene technische Unterstützung zur Erleichterung dieser Einhaltung bieten.
(7) US-Marktkonformität: Der B2B-Channel-Partner erkennt an, dass nach US-Bundesrecht keine Abkühlungsphase oder kein gesetzliches Widerrufsrecht für den Kauf von Geschenkkarten gilt. Die Rückerstattungsrichtlinie des Channel-Partners für Meinungsänderungen richtet sich ausschließlich nach dessen eigener Richtlinie und den anwendbaren staatlichen Verbraucherschutzgesetzen. Die Rolle von RingConn beschränkt sich ausschließlich auf die Dienste der Einlöseplattform; RingConn bearbeitet unter keinen Umständen Rückerstattungen für Geschenkkarten, die über B2B-Kanäle gekauft wurden, es sei denn, dies ist durch zwingendes anwendbares Recht vorgeschrieben.
Berechtigung
(1) Der Empfänger muss mindestens 18 Jahre alt sein oder das in seiner Gerichtsbarkeit geltende Alter der Volljährigkeit erreicht haben.
(2) Der Empfänger bestätigt, dass die Geschenkkarte von einem autorisierten B2B-Channel-Partner erworben wurde und dass RingConn lediglich Dienstleistungen zur Einlösungsabwicklung erbringt.
(3) Für Verbraucher im EWR und im Vereinigten Königreich: Die Einlösung der Geschenkkarte stellt die sofortige Erfüllung eines Vertrags über die Lieferung personalisierter Waren dar (spezifische Farbe und Größe, die vom Empfänger ausgewählt wurden). Gemäß Artikel 16(c) der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und Abschnitt 28(1)(b) des UK Consumer Rights Act 2015 gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht für die Einlösung selbst. Diese Bestimmung wird durch Verweis aus den Verkaufsbedingungen des Channel-Partners übernommen und berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Empfängers bezüglich fehlerhafter Produkte gemäß Abschnitt 7.3.
(4) Für US-Verbraucher: Mit der Einlösung bestätigt der Empfänger, dass RingConn nur Dienstleistungen für die Einlöseplattform anbietet und nicht der Verkäufer der Geschenkkarte ist. Rückerstattungsanträge für die Geschenkkarte müssen an den ursprünglichen B2B-Channel-Partner gerichtet werden. RingConn bearbeitet unter keinen Umständen Rückerstattungen für Geschenkkarten, die über B2B-Kanäle gekauft wurden, es sei denn, dies ist durch zwingendes anwendbares Recht vorgeschrieben.
(5) Jede Einlösekarte kann nur einmal eingelöst werden. Der Einlösecode wird sofort nach erfolgreicher Einlösung ungültig.
(6) Der Empfänger muss den Größenbestimmungsprozess mit dem mitgelieferten Größen-Kit abschließen, bevor er die Einlöseanfrage einreicht.
(7) Die Einlösung ist auf einen (1) Ring pro Einlösekarte beschränkt.
(8) Die Einlösekarte muss innerhalb der Einlösefrist eingelöst werden.
Hinweis zur Datenverarbeitung
DSGVO / CCPA-KONFORMITÄT
Der Einlösevorgang erfordert die Erfassung und Verarbeitung der folgenden Informationen:
• Kontaktinformationen: E-Mail-Adresse, Lieferadresse und Name des Empfängers (für die Auftragsabwicklung).
• Einlöse-Anmeldeinformationen: Einlösecode und Seriennummer (zur Überprüfung der Berechtigung und Abrechnung des B2B-Channel-Partners).
• Produktpräferenzen: Ringfarbe und Größenwahl (zur Produktpersonalisierung).
• Kanalzuweisungsdaten: B2B-Channel-Partner-Identifikator (falls im Einlösecode eingebettet) für Partnerprovision und Abrechnungszwecke.
Diese Informationen werden gemäß der RingConn-Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Durch das Absenden einer Einlöseanfrage stimmen Sie dieser Verarbeitung zu.
Für Nutzer im EWR/UK: Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der DSGVO (Vertragserfüllung) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) (berechtigtes Interesse) für die Abrechnung mit dem Channel-Partner.
Für Einwohner Kaliforniens: Personenbezogene Daten werden gemäß CCPA/CPRA verarbeitet. RingConn verkauft oder teilt Einlösedaten nicht für gezielte Werbezwecke.
Einlösevorgang
(1) Der Empfänger besucht die dafür vorgesehene Gen 2 Air Einlöse-Seite auf de.ringconn.com, indem er den QR-Code auf der Einlösekarte scannt oder die angegebene URL eingibt.
(2) Der Empfänger gibt Folgendes ein: (a) den Einlösecode; (b) die Seriennummer; (c) eine gültige E-Mail-Adresse; (d) die bevorzugte Ringfarbe und -größe aus den verfügbaren Gen 2 Air Optionen.
(3) Nach dem Absenden wird der Empfänger zu einer Kassenseite weitergeleitet, um die Versandinformationen anzugeben. Es ist keine Zahlung erforderlich. Die Auftragsvalidierung erfolgt ausschließlich durch Überprüfung des Einlösecodes und der Seriennummer.
(4) Nach erfolgreicher Verifizierung generiert RingConn eine Produktbestellung und sendet eine Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
(5) Die Geschenkkarte gilt mit der Bestellbestätigung als vollständig eingelöst.
(6) RingConn behält sich das Recht vor, Einlöseanfragen abzulehnen oder zu stornieren, wenn der Einlösecode ungültig, abgelaufen, bereits verwendet oder mit betrügerischen Aktivitäten verbunden ist.
Abschnitt 5.1 – Art des Einlöseauftrags
Der Empfänger bestätigt und stimmt zu, dass:
(1) Die Einlösung zum Nullwert ausschließlich ein Erfüllungsprozess für die Geschenkkarte ist, die zuvor vom Käufer beim B2B-Channel-Partner erworben wurde.
(2) Zum Zeitpunkt der Einlösung kein neuer Kaufvertrag zwischen dem Empfänger und RingConn zustande kommt.
(3) Die Einlösung die Ausübung des Rechts des Käufers darstellt, das in der Geschenkkarte verkörperte Produkt zu erhalten.
(4) Sobald der Einlösecode validiert und die Ringbestellung bestätigt wurde, die Geschenkkarte vollständig eingelöst und die zugrunde liegende Kauftransaktion zwischen dem Käufer und dem B2B-Channel-Partner als abgeschlossen gilt.
(5) Wahrung der gesetzlichen Rechte: Nichts in diesem Abschnitt berührt die gesetzlichen Rechte des Empfängers gemäß den zwingenden Verbraucherschutzgesetzen seines Wohnsitzlandes bezüglich fehlerhafter Produkte, falscher Werbung oder anderer Angelegenheiten, für die die Haftung vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann.
Versand & Lieferung
(1) Der Standardversand ist für die Lieferung an unterstützte Ziele ohne zusätzliche Kosten enthalten.
(2) Lieferzeiten sind nur Schätzwerte. RingConn ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch Zoll, Transportunternehmen oder höhere Gewalt verursacht werden.
(3) Verlustrisiko und Eigentum gehen mit der Lieferung an den Spediteur auf den Empfänger über.
(4) Der Empfänger ist für die Bereitstellung genauer und vollständiger Versandinformationen verantwortlich.
Rücksendungen, Umtausch & Rückerstattungen
7.1 Größenumtausch
(1) Ein einmaliger Größenumtausch kann innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung beantragt werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Gen 2 Air-Größe. Der Originalring muss in unbenutztem Zustand zurückgegeben werden (bedeutet: keine physische Abnutzung, keine APP-Aktivierungsaufzeichnung und mit vollständiger Originalverpackung und Zubehör).
7.2 Farbenumtausch
(1) Farbenumtausch ist nach Einreichung der Einlösung NICHT gestattet.
7.3 Fehlerhafte Produkte
(2) Herstellungsfehler müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung gemeldet werden, um eine Ersatzlieferung in Betracht zu ziehen, vorbehaltlich der Gen 2 Air Garantiebestimmungen von RingConn.
7.4 B2B-Channel-Rücksendungen & -Rückerstattungen
(1) Rücksendungen von Geschenkkarten und Rückerstattungsanträge werden primär über den ursprünglichen B2B-Channel-Partner gemäß dessen Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie abgewickelt.
(2) Wahrung zwingender Gesetze: Nichts in diesem Abschnitt berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers gemäß den zwingenden Verbraucherschutzgesetzen seines Wohnsitzlandes. Wenn die Rückerstattungsrichtlinie des Channel-Partners weniger günstig ist als diese zwingenden Gesetze, kann der Käufer seine gesetzlichen Rechte direkt gegenüber dem Channel-Partner oder, sofern das lokale Recht dies vorschreibt, gegenüber RingConn als Anbieter der Einlöseplattform geltend machen.
(3) Auf Anfrage des B2B-Channel-Partners überprüft RingConn, ob der Einlösecode verwendet wurde, um die Rücksendebewertung des Channel-Partners zu unterstützen.
(4) Wenn der Code UNBENUTZT ist: Der Channel-Partner kann die Deaktivierung des Einlösecodes und eine Rücksendegenehmigung (RMA) von RingConn beantragen. RingConn behält sich das Recht vor, solche Anfragen basierend auf der Einhaltung des anwendbaren Rechts durch den Channel-Partner anzunehmen oder abzulehnen.
(5) Wenn der Code BENUTZT wurde: Eine Rückerstattung oder Rückgabe der Geschenkkarte über den Channel-Partner ist nicht gestattet. Produktgarantieansprüche müssen dem Mangelprozess in Abschnitt 7.3 folgen.
(6) RingConn erstattet unter keinen Umständen Gelder direkt an Endnutzer für Geschenkkarten, die über B2B-Kanäle gekauft wurden, es sei denn, dies ist durch zwingendes anwendbares Recht vorgeschrieben.
(7) Zur Vermeidung von Zweifeln, für Empfänger in den Vereinigten Staaten: Nach US-Bundesrecht gibt es keine Widerrufsfrist oder ein gesetzliches Widerrufsrecht für den Kauf von Geschenkkarten. Die Berechtigung zur Rückerstattung bei Meinungsänderung richtet sich ausschließlich nach den Rückgaberichtlinien des B2B-Channel-Partners und den geltenden Verbraucherschutzgesetzen der jeweiligen Bundesstaaten. RingConn bearbeitet unter keinen Umständen Rückerstattungen für über B2B-Kanäle gekaufte Geschenkkarten, es sei denn, dies ist nach zwingendem anwendbarem Recht vorgeschrieben.
7.5 Nach der Einlösung
(1) Sobald eine Einlösekarte eingelöst und die Ringbestellung bestätigt wurde, gilt die Geschenkkarte als vollständig verbraucht.
(2) Eine Stornierung, Rückerstattung oder Rückgabe der Geschenkkarte ist nach der Einlösung nicht gestattet, ausgenommen der einmalige Größenaustausch, der ausdrücklich in Abschnitt 8.1 vorgesehen ist.
End-of-Life-Hinweis
WICHTIGER HINWEIS
Der RingConn Gen 2 Air Smart Ring unterliegt der End-of-Life (EOL) Richtlinie gemäß Abschnitt 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wichtige Punkte:
• End-of-Sale (EOM): RingConn wird mindestens 6 Monate im Voraus informieren, bevor keine neuen Bestellungen mehr angenommen werden.
• End of Full Service (EOFS): Innerhalb eines Jahres nach EOM können neue Serviceverträge abgeschlossen werden.
• End of Service & Support (EOS): Alle Dienste werden 5 Jahre nach dem EOM-Datum eingestellt.
Durch die Einlösung dieser Geschenkkarte bestätigen Sie, dass Sie über den Lebenszyklusstatus des Produkts informiert wurden und die damit verbundenen Zeitpläne akzeptieren. RingConn wird EOL-Benachrichtigungen gemäß den Nutzungsbedingungen bereitstellen. Während die Produktlebenszyklus-Zeitpläne auf der aktuellen Geschäftsplanung basieren, wird RingConn wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die in der EOL-Richtlinie festgelegten Zeitpläne einzuhalten, und wird mindestens sechs (6) Monate im Voraus über wesentliche Änderungen des EOM-Datums informieren. Ihr B2B-Channel-Partner ist verpflichtet, Ihnen aktuelle Lebenszyklusinformationen zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Gen 2 Air Smart Ring während des Gültigkeitszeitraums der Geschenkkarte das End-of-Sale (EOM) erreichen, wird RingConn die Einlösungen gemäß der EOL-Richtlinie zum Support-Zeitplan einhalten oder ein vergleichbares alternatives Produkt ohne zusätzliche Kosten anbieten.
Regeln für Einlösungscodes
(1) Einlösungscodes werden RingConn vom B2B-Channel-Partner zur Verfügung gestellt. RingConn führt nur eine technische Überprüfung durch.
(2) RingConn übernimmt keine Haftung für verlorene, gestohlene oder unsachgemäß verteilte Einlösungscodes. Solche Angelegenheiten müssen mit dem B2B-Channel-Partner geklärt werden.
(3) Jeder Einlösungscode ist einzigartig, einmalig verwendbar und nach der Einlösung nicht übertragbar.
(4) Der Einlösungscode kann VOR der Einlösung an eine andere Person übertragen werden.
(5) Erfolgt eine Rückerstattung für einen ungenutzten Code über den Channel-Partner, wird der Code dauerhaft deaktiviert und kann nicht reaktiviert werden.
(6) Physische Geschenkkarten müssen in einer manipulationssicheren Verpackung geliefert werden, die den Einlösungscode bis zum Öffnen verdeckt. Wenn Sie eine Karte mit offenem oder sichtbarem Einlösungscode erhalten, wenden Sie sich sofort an Ihren B2B-Channel-Partner und fahren Sie nicht mit der Einlösung fort.
(7) Technische Schutzmaßnahme: Das Einlösungssystem ist so konfiguriert, dass jeder Einlösungsversuch abgelehnt wird, bei dem der Wert der Geschenkkarte den Gesamtbetrag der Bestellung übersteigt, um sicherzustellen, dass kein Restguthaben verbleibt. Es wird keine Teileinlösung, kein Kontostand und kein Bargeld zurückgegeben.
(8) Die Geschenkkarte ist nur zur einmaligen Verwendung bestimmt und muss vollständig für eine (1) Bestellung eingelöst werden. Sollte der Gesamtbetrag der Bestellung geringer sein als der Wert der Geschenkkarte, verfällt der ungenutzte Teil und kann nicht erstattet, übertragen oder in bar eingelöst werden. Es gibt keine teilweise Einlösung, keinen Kontostand und keine Barauszahlung. Ein ungenutzter Teil des Geschenkkartenwerts kann nicht zurückerstattet oder übertragen werden.
Haftungsbeschränkung
SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON RINGCONN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER EINLÖSUNG DER GESCHENKKARTE ERGIBT, NICHT DEN URSPRÜNGLICHEN KAUFPREIS, DER AN DEN B2B-CHANNEL-PARTNER GEZAHLT WURDE. RINGCONN HAFTET NICHT FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN.
RINGCONN SCHLIESST AUSDRÜCKLICH JEDE HAFTUNG FÜR HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN DES B2B-CHANNEL-PARTNERS AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF: FALSCHDARSTELLUNG VON PRODUKTMERKMALEN, PREISSTREITIGKEITEN, NICHTOFFENLEGUNG VON PRODUKTLEBENSZYKLUSINFORMATIONEN, VERTRAGSVERLETZUNG BEIM KAUF ODER JEDES ANDERE VERHALTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF DER GESCHENKKARTE.
Nichts in diesem Abschnitt schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, die nach den zwingenden Verbraucherschutzgesetzen des Wohnsitzlandes des Empfängers oder nach einem Gesetz, das nicht delegierbare Pflichten für Plattformanbieter auferlegt, nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Änderungen
RingConn behält sich das Recht vor, diese Einlösungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung auf der Einlösungsseite wirksam.
Geltendes Recht
Geltendes Recht: Diese Einlösungsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Sonderverwaltungszone Hongkong, ohne Berücksichtigung ihrer Kollisionsnormen.
Zwingendes Verbraucherrecht: Ist der Käufer oder Empfänger ein Verbraucher mit Wohnsitz in einem Rechtsgebiet mit zwingenden Verbraucherschutzgesetzen, die nicht ausgeschlossen werden können (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vereinigten Staaten, den Europäischen Wirtschaftsraum, das Vereinigte Königreich und Festlandchina), schließt nichts in diesen Bedingungen die Anwendung solcher Gesetze aus oder beschränkt sie. Jede Bestimmung, die mit einem solchen zwingenden Gesetz unvereinbar ist, gilt als in dem Maße geändert, wie es zur Einhaltung dieses Gesetzes erforderlich ist.
Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Hongkong, es sei denn, zwingendes lokales Recht schreibt vor, dass Streitigkeiten im Heimatland des Verbrauchers verhandelt werden müssen.
Kontakt
Für Fragen zur Einlösung: cs@ringconn.com
Für Fragen zum Kauf: Bitte wenden Sie sich an Ihren ursprünglichen B2B-Channel-Partner.